Select Page

Im Entwurf zur Änderung des EU-Energiesparrechts werden Vorgaben zur Qualitätssicherung abgebaut, obwohl Erfolgskontrollen nachweislich Voraussetzung für tatsächlich effiziente Heizungen sind. Durch das Anheben der Grenzwerte für Inspektionen von 20 auf 100 kW drohen über 85 % der Neubauten und Sanierungen aus der Überwachungspflicht zu fallen. Ohne Verbesserung der Gesetze (s. angefügte Forderungen) drohen weitere Klimaschäden und zusätzliche Heizkosten in Milliardenhöhe.

Stiftung Energieeffizienz 26. Januar 2017: Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Energiesparrechts
Download » Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Energiesparrechts (650 kB)

Unterzeichner
Dr. E. Fleischhacker, Green Energy Center (A-Innsbruck),
Prof. Dr. M. Madjidi, Hochschule für angewandte Wissenschaften München (D),
J. Ortjohann, Stiftung Energieeffizienz (D-Köln),
Dr. W. Zittel, Ludwig-Bölkow-Stiftung (D-Ottobrunn).
Skip to content